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Regelsparbeitrag

Der Regelsparbeitrag ist der in den Allgemeinen Bedingungen für Bauspar­verträge (ABB) festgelegte Spar­betrag, der vom Bausparer monatlich als Promille­satz der Bauspar­summe zu zahlen ist.

Der Bausparer kann entsprechend seiner persönlichen Spar­­ziele die Ansparung mittels der verschiedenen Bauspar­­tarife mit unterschiedlichen Regelspar­­beiträgen individuell gestalten.

Die Tarife bieten Regelspar­beiträge zwischen drei und zehn Promille der gesamten Bauspar­summe. Als ersten Anhaltspunkt für die voraussichtliche Zuteilung der Bauspar­summe dienen oftmals auf den Regelspar­beiträgen basierende Hoch­rechnungen.

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