Nach § 194 BauGB ist der Verkehrswert der objektive Preis für ein Grundstück zu einem bestimmten Zeitpunkt. Es handelt sich hierbei um den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten erzielt werden würde.
Der Verkehrswert bezieht dabei die Eigenschaften des Grundstücks und seine Lage mit ein. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse werden aus der Berechnung ausgeklammert. Beispiel:
Wie der Verkehrswert genau ermittelt wird, ist in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelt. Es gibt dabei unterschiedliche Verfahren, je nach Art und Nutzung einer Immobilie oder eines Grundstücks.