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Zwischenkredit

Nach § 4 Abs.1 BSpKG ist ein Zwischenkredit ein Gelddarlehen zur Zwischenfinanzierung von Leistungen der Bausparkasse auf Bauspar­verträge ihrer Bausparer. Zwischenkredite unterscheiden sich von Vorfinanzierungskrediten dadurch, dass der Bausparer hier die Mindest­ansparsumme bereits eingezahlt hat. Für die Besicherung und Refinan­zierung gelten die gleichen Bedingungen wie beim Vorfinanzie­rungs­kredit.

Die Auszahlung eines Kredits bei einem Bauspar­vertrag ist abhängig von der aktuellen Situation der Bausparer. Deshalb kann ein Bausparvertrag nicht jederzeit ausgezahlt werden. Liegt jedoch spontan ein gutes Angebot vor, kann ein Zwischen­kredit diese Wartezeit überbrücken. Grundsätzlich kann ein Zwischenkredit der Bausparkasse die gesamte Bausparsumme abdecken. Der Kredit wird dann mit der Auszahlung des tatsächlichen Bauspardarlehens komplett getilgt.

Für den Zwischenkredit fallen zusätzliche Zinsen an. Tatsächlich ist die Summe des Kredits genauso hoch wie die Gesamtsumme des Bausparvertrags, sodass teilweise doppelt Zinsen gezahlt werden. Doch es fallen nicht nur Sollzinsen an, sondern auch Habenzinsen für das Guthaben im Bauspar­darlehen kommen dazu. Diese gleichen die Sollzinsen des Zwischenkredits nicht aus, können aber trotzdem einen großen Unter­schied machen. Je kürzer die Dauer des Zwischenkredits, umso günstiger wird es für den Kreditnehmer.

Sonderfälle

Man kann den Einsatz eines Zwischenkredits verhindern, indem man seinen Bauspar­vertrag anpasst. In manchen Fällen ist eine Herabsetzung der Bausparsumme oder auch eine Bildung von Teilbausparsummen möglich, sodass eine kleinere oder Teilsumme des Bauspardarlehens früher ausgezahlt werden kann.

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