Die Bausparsumme ist der Betrag, über den ein Bausparvertrag abgeschlossen wird. Sie setzt sich zusammen aus dem Bausparguthaben, welches der Bausparer über den Sparzeitraum anspart, und dem daran anschließenden von der Bausparkasse vergebenen Bauspardarlehen.
Nach Erreichen der Zuteilungsreife eines Bausparvertrages wird die Bausparsumme ausgezahlt. Die Zuteilungsreife ist dann erreicht, wenn ein vorher festgelegter Anteil der Bausparsumme – das Mindestguthaben – erreicht ist. Dies beträgt in der Regel 40 – 50 % der Bausparsumme. Das Erreichen der Zuteilungsreife kann durch Sonderzahlungen beschleunigt werden. Hierdurch wird die Bewertungszahl erhöht und der Bausparvertrag steigt in der Zuteilungsreihenfolge auf. (Siehe auch: Zuteilung).
Die Höhe der Bausparsumme hängt vom späteren Finanzierungsbedarf, den persönlichen Sparmöglichkeiten des Kunden sowie vom gewünschten Termin der Zuteilung und dem Anteil an der gesamten Finanzierung des Bauvorhabens ab.
Hierbei ist zu beachten, dass die Bausparsumme bei der Immobilienfinanzierung nicht in Gänze als Eigenkapital gilt. Nur der selbst angesparte Teil (das Bausparguthaben) wird von Banken als Eigenkapital anerkannt.
Nach der Bausparsumme richten sich auch die Abschlussgebühr sowie der Regelspar- und Tilgungsbetrag. Die Bausparsumme kann auf Antrag vermindert oder erhöht werden. Einzelheiten sind in den ABB geregelt.
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