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Courtage

Die Courtage, Maklercourtage oder Maklerprovision ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung eines Käufers oder eines Verkäufers bzw. eines Mieters oder eines Vermieters erhält.

Die Höhe der zu zahlenden Courtage ist  variabel und wird in einigen Fällen auch bereits im Exposé angegeben.

Wer zahlt die Courtage?

Für Mietimmobilien zahlt die Maklercourtage seit dem Jahr 2015 derjenige, der den Makler bestellt hat. Sollte ein Vermieter einen Makler beauftragen, darf er die Rechnung nicht einfach an den späteren Mieter übergeben. Die Courtage darf bei Mietobjekten zwei Nettomieten zzgl. Mehrwertsteuer nicht überschreiten.
Bei einem Immobilienkauf kann vereinbart werden, welche Partei die Maklerprovision zahlt oder ob diese gemeinsam bezahlt wird.

Der Immobilienmakler hat laut §652 BGB Anspruch auf eine Maklerprovision, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Ein wirksamer Maklervertrag wurde abgeschlossen.
  • Der Makler hat eine Maklertätigkeit erbracht (Nachweis und/oder Vermittlung).
  • Ein Kauf- oder Mietvertrag wurde erfolgreich abgeschlossen.
  • Die Maklertätigkeit war Ursache für den Vertragsabschluss.
  • Der Vertrag darf nicht aufgrund eines Mangels im Nachhinein unwirksam sein.
 
Beim Immobilienkauf sollten Käufer beachten, dass die Courtage auf den Gesamtpreis entfällt. Bei Baugrundstücken ist diese eindeutig, bei einem Hauskauf allerdings kann hier ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor entstehen, da die Courtage auf die gesamte Kaufsumme berechnet wird.
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