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Erbbauzins

Erbbauzinsen zahlt der Erbbauberechtigte für das Recht, das Grundstück des Erbbaurechtsgebers baulich nutzen zu können. Aus dem Wert des Baugrundstücks zum Zeitpunkt der Begründung des Erbbaurechts errechnet sich der Erbbauzins. Dieser liegt meiste zwischen 3 und 5 Prozent und wird in der Regel jährlich fällig. Im Erbbaugrundbuch wird die Höhe des Erbbauzinses eingetragen und für die gesamte Laufzeit festgelegt.

Erbbaurecht

Das Erbbaurecht, auch Erbpacht genannt, verleiht das Recht, auf einem Grundstück, das jemand anderem gehört, ein Gebäude zu bauen oder zu erwerben. Rechtlich wird das Erbbaurecht behandelt wie ein Grundstück und kann auch ähnlich einem Grundstück verkauft, vererbt oder belastet werden, wie etwa mit Grundpfandrechten (Hypothek). Das Grundstück, das mit dem Erbbaurecht belastet ist, verbleibt somit weiterhin im Eigentum des Erbbauverpflichteten.

Erbbaurecht bei der Baufinanzierung

Für die Baufinanzierung kann Erbbaurecht beliehen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind.

  • Die Tilgung des Baudarlehens muss spätestens 10 Jahre vor Ablauf des Erbbaurechtes erfolgen und
  • die planmäßige Tilgung des Baudarlehens darf die buchmäßige Abschreibung des Bauwerkes nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht überschreiten.
 
Ein kleiner Nachteil ist jedoch, dass sich Häuser auf Erbbaugrundstücken etwas schlechter wiederverkaufen lassen. Daher ist das Risiko der Bausparkasse oder des Finanzierungspartners für die Finanzierung etwas höher, sodass demzufolge auch die Bauzinsen höher liegen.
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