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Kreditsicherheiten

Kreditsicherheiten beschreiben die Gesamtheit aller Maßnahmen, die dem Kreditgeber als Absicherung für sein gegebenes Darlehen dienen sollen. Falls der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage sein sollte, seinen Kreditraten nachzu­kommen, hat der Kreditgeber die Möglich­keit, die Sicherheiten als Ausgleich zu nutzen. Das Kreditinstitut sichert sich somit gegen einen Zahlungs­ausfall des Schuldners ab.

Kreditsicherheiten sind eine Voraus­setzung dafür, dass ein Kredit von einer Bank vergeben wird. Es gibt unterschied­liche Arten von eingesetzten Sicher­heiten, die sich nach der Art und der Höhe des Kredits richten.

Welche Arten von Kreditsicherheiten gibt es?

Grundsätzlich wird zwischen Real-/Sachsicherheiten und Personen­sicherheiten unterschieden. Bei Personensicherheiten haftet nicht der Kreditnehmer, sondern eine dritte Person für das Darlehen. Kommt es zu Zahlungs­schwierigkeiten, ist diese Person zur Rückzahlung des Darlehens verpflichtet. Bei Real-/Sachsicherheiten vergibt der Kredit­nehmer dem Kredit­geber Rechte für Dinge.

Personensicherheiten

Zu den personenbezogenen Sicherheiten gehören unter anderem:

  • Bürgschaften: Im Rahmen einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge, für die Verbindlichkeiten des Kredit­nehmers einzustehen.
  • Garantien: Die Garantie ähnelt einer Bürgschaft, anders als die Bürgschaft ist sie jedoch nicht gesetzlich geregelt. Im Rahmen einer Garantie versichert der Garantiegeber (z.B. ein Mutterkonzern) für einen bestimmten Erfolg aufzukommen, z.B. die Rück­zahlung eines Kredits (eines Tochter­unternehmens).
  • Patronatserklärungen: Eine Patronats­erklärung wird häufig vom Mutterunter­nehmen eines Konzerns ("Patron") für Tochtergesellschaften abgegeben. Somit soll dem Tochterunternehmen eine Finanzierung erleichtert werden.

 

Real-/ Sachsicherheiten

Zu den Real-/ Sachsicherheiten gehören unter anderem:

  • Hypotheken und Grundschuld: Hypotheken und Grundschulden beziehen sich auf unbewegliche Sachen z.B. Immobilien. Kommt der Schuldner seinen Tilgungszahlungen nicht mehr nach, darf die Bank die Immobilie zwangs­versteigern.
  • Pfandrecht: Das Pfandrecht bezieht sich auf bewegliche Sachen z.B. Antiquitäten, die sich im Besitz des Kreditnehmers befinden. 

 

Kreditsicherheiten verbessern die Kreditwürdigkeit

Kredite dürfen von Banken nicht willkürlich vergeben werden, sondern sie unterliegen einer Vielzahl von Vorschriften und Pflichten. So sind Banken unter anderem dazu verpflichtet, die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden zu prüfen. Größere Anschaffungen wie Immobilien oder Fahrzeuge können oft nicht über das Einkommen abgedeckt werden, wodurch entsprechende Kreditsicherheiten Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit haben.

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