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Umschuldung

Die Umschuldung bezeichnet die Ablösung von alten Krediten durch neue Kredite. Wesentlich bei einer Umschuldung ist der Abschluss eines neuen Kreditvertrags.

Vor allem bei einem Bauspardarlehen kann der Kreditnehmer oder Bauherr, je nach Höhe der Tilgung, bis zu 35 Jahre brauchen, um dieses vollständig abzubezahlen. Mit dem Ende der Zinsbindung bietet sich dem Kreditnehmer aber die Chance, bessere Konditionen auszuhandeln oder gar eine andere günstige Anschlussfinanzierung zu finden.

Umschuldung oder Prolongation

Grundsätzlich ergeben sich folgende zwei Möglichkeiten für den Kreditnehmer nach Ablauf der Sollzinsbindung:

  • Der Kreditnehmer verlängert seinen bestehenden Darlehensvertrag und führt eine sogenannte Prolongation aus. Konditionen wie Zinsen und Tilgung können jedoch neu vereinbart werden.
  • Der Kreditnehmer nutzt die Anschlussfinanzierung für eine Umschuldung des Darlehens zu einem neuen Kredit zu besseren Konditionen. Hierzu wird der bestehende Vertrag aufgelöst und ein neuer abgeschlossen.
 
In der Regel wechselt der Kreditnehmer bei einer Umschuldung auch zu einer anderen Bank oder Bausparkasse. Bei dem bisherigen Kreditgeber ist die Umschuldung eines Darlehens aber auch möglich. Im Falle einer Umschuldung sollte man dem bisherigen Kreditgeber spätestens drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung mitteilen, dass eine Prolongation nicht in Betracht gezogen wird.
 

Umschuldung vor Ablauf der Zinsbindung

Eine Umschuldung vor dem Ablauf der Zinsbindung ist auch möglich. Hier ergeben sich zwei Möglichkeiten:

  • Läuft die Zinsbindung schon länger als zehn Jahre, kann der Kreditnehmer kostenlos mit einem Sonderkündigungsrecht (§489 BGB) kündigen und das Darlehen umschulden.
  • Läuft die Zinsbindung weniger als zehn Jahre, ist der Kreditgeber nicht verpflichtet, den Kreditnehmer frühzeitig aus dem bestehenden Vertrag zu lassen. Häufig ist dies nur gegen Zahlung einer oftmals hohen Vorfälligkeitsentschädigung möglich, welche dem Kreditgeber die Zinsersparnis relativiert.
 
 
 
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