(§ 4 Abs. 1 BSpKG). Gelddarlehen, das die Wartezeit bis zur Zuteilung des Bausparvertrags überbrückt.Bei Zuteilung der Bausparsumme, wird der Vorfinanzierungskredit automatisch durch das Bausparguthaben und das Bauspardarlehen abgelöst.
Vorfinanzierungskredite werden entweder von der Bausparkasse selbst oder von einem anderen Kreditinstitut vergeben. Allerdings dürfen Vorfinanzierungskredite einer Bausparkasse nur für wohnwirtschaftliche Vorhaben eingesetzt werden.
Die Refinanzierung von Vorfinanzierungskrediten aus Zuteilungsmitteln ist nach § 1 Abs. 1 BSpKVO limitiert. Anders als beim Zwischenkredit ist beim Vorfinanzierungskredit das zur Zuteilung erforderliche Mindestsparguthaben noch nicht vorhanden. Die
Besicherung erfolgt normalerweise durch Abtretung der Rechte aus dem Bausparvertrag, beziehungsweise durch Verpfändung des Bausparguthabens sowie in Höhe des das Bausparguthaben übersteigenden Teils des Darlehens durch Bestellung einer
Grundschuld.