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Vorfinanzierungskredit

(§ 4 Abs. 1 BSpKG). Geld­­darlehen, das die Warte­zeit bis zur Zuteilung des Bauspar­­­vertrags überbrückt.Bei Zuteilung der Bauspar­­summe, wird der Vorfinanzierungs­­kredit automatisch durch das Bauspar­­­guthaben und das Bauspar­­­darlehen abgelöst.
Vorfinanzierungskredite werden entweder von der Bauspar­­kasse selbst oder von einem anderen Kredit­institut vergeben. Allerdings dürfen Vorfinanzierungs­kredite einer Bauspar­kasse nur für wohnwirtschaftliche Vorhaben eingesetzt werden.

Die Refinanzierung von Vorfinanzierungs­krediten aus Zuteilungs­mitteln ist nach § 1 Abs. 1 BSpKVO limitiert. Anders als beim Zwischenkredit ist beim Vorfinanzierungs­kredit das zur Zuteilung erforderliche Mindestspar­guthaben noch nicht vorhanden. Die
Besicherung erfolgt normalerweise durch Abtretung der Rechte aus dem Bauspar­vertrag, beziehungsweise durch Verpfändung des Bauspar­guthabens sowie in Höhe des das Bauspar­guthaben übersteigenden Teils des Darlehens durch Bestellung einer
Grundschuld.

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