Seit dem 14. September 2019 setzen die BW-Bank und andere Finanzinstitute die neue EU-Richtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2) um. Dadurch ergeben sich Verbesserungen im Zahlungsverkehr und Online-Banking.
1 Sie können Ihre Zustimmung zum Kontozugriff jederzeit widerrufen, direkt gegenüber dem Drittdienst oder im Online-Banking Ihrer BW-Bank.
Von der Europäischen Kommission wurde eine Broschüre zu Ihren Rechten bei europaweiten Zahlungen und dem damit verbundenen Unionsrecht bereitgestellt. Weitere Informationen finden Sie hier.
1 Bitte informieren Sie sich bei Ihrer BW-Bank, welche Zahlungen dort TAN-frei angeboten werden.
2 Sie können Ihre Zustimmung zum Kontozugriff jederzeit widerrufen, direkt gegenüber dem Drittdienst oder im Online-Banking Ihrer BW-Bank.
Mehr Transparenz und bequemes Multibanking
Eine weitere wesentliche Änderung ist die Art und Weise, wie berechtigte Zahlungsdiensteanbieter auf ein online geführtes Zahlungskonto zugreifen und welche Informationen sie zukünftig abrufen dürfen. Die konkreten Vorgaben hierfür werden durch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) festgelegt und sind seit 14. September 2019 in Kraft.
Ganz gleich, bei welcher Bank oder Sparkasse Sie Ihr Konto haben, mit der Multibanking-Funktion sehen Sie alle Ihre Konten und Depots – so behalten Sie immer Ihre Kontostände und -bewegungen im Auge.
Informationen für Drittdienste und Entwickler
Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienste, die im Besitz einer entsprechenden Zulassung der deutschen bzw. einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde sind, können - sofern eine Zustimmung des Kunden vorliegt - über eine definierte Schnittstelle ("XS2A-API") auf Kontodaten zugreifen bzw. Zahlungen auslösen. Die BW-Bank nutzt aktuell die XS2A-API basierend auf der Berlin Group Spezifikation in der Version 1.3.12.
Für Softwareentwickler, die auf Basis dieser Schnittstelle Anwendungen erstellen, stellen wir nachfolgend die benötigten Informationen zur Verfügung.
Für weitere Informationen zu dieser Schnittstelle sowie zu Testmöglichkeiten rufen Sie bitte folgenden Link auf.
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur PSD2. Mehr Informationen finden Sie in unserer Service-Community.
Zahlungen, die Sie häufiger an gleiche Empfänger erteilen – wie Überweisungen an den Ehepartner – können Sie in einer neuen Liste „TAN-freie IBANs“ (Whitelist) aufnehmen. Online-Aufträge an diese Empfänger werden dann ganz bequem ohne TAN-Eingabe ausgeführt.1
Viele Internethändler nutzen Drittdienstleister zur Zahlungsabwicklung, sogenannte Zahlungsauslösedienste. Um einen Einkauf per Überweisung zu bezahlen, loggen Sie sich nicht mehr in Ihr Online-Banking ein, sondern bestätigen Ihre Überweisung direkt über den Zahlungsauslösedienst. Sobald Sie einem Zahlungsauslösedienst Zugang zu Kontodaten erteilt haben, kann dieser Bezahlungen nach Ihrer Zustimmung auslösen.
Ein anderes Beispiel sind Online-Portale. Hier können Sie z.B. Verträge oder Konten bei verschiedenen Banken verwalten. Dieser Service wird von Kontoinformationsdiensten angeboten.
Alle Drittdienstleister müssen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sein. Mit giropay bietet Ihre Sparkasse eine einfache und bekannte Alternative zu den Zahlungsauslösediensten.
Unter Online-Banking > Service > PIN/TAN-Verwaltung > TAN-freie Überweisungen können Sie die Nutzung von TAN-freien Überträgen und Überweisungen für Ihre eigenen Konten (de-)aktivieren. Diese Funktion steht nur für eigene, nicht jedoch für Gemeinschaftskonten zur Verfügung.
Viele Internethändler nutzen Drittdienstleister zur Zahlungsabwicklung, sogenannte Zahlungsauslösedienste. Um einen Einkauf per Überweisung zu bezahlen, loggen Sie sich nicht mehr in Ihr Online-Banking ein, sondern bestätigen Ihre Überweisung direkt über den Zahlungsauslösedienst. Sobald Sie einem Zahlungsauslösedienst Zugang zu Kontodaten erteilt haben, kann dieser Bezahlungen nach Ihrer Zustimmung auslösen.
Ein anderes Beispiel sind Online-Portale. Hier können Sie z.B. Verträge oder Konten bei verschiedenen Banken verwalten. Dieser Service wird von Kontoinformationsdiensten angeboten.
Alle Drittdienstleister müssen künftig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sein. Mit paydirekt bietet die BW-Bank einfache und bekannte Alternativen zu den Zahlungsauslösediensten.
Zukünftig können Sie wählen, ob Sie direkt auf Ihr Zahlungskonto zugreifen – zum Beispiel das Online-Banking der BW-Bank direkt aufrufen, eine Finanzverwaltungssoftware oder eine Banking-App nutzen möchten – oder ob der Zugriff über einen Zahlungsdiensteanbieter erfolgt.
Dies kann entweder ein Kontoinformationsdienst oder ein Zahlungsauslösedienst sein. Diese neuen Dienste können aber nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung Kontodaten abrufen beziehungsweise Zahlungen auslösen.
Im Service-Center Ihres Online-Bankings sehen Sie alle von Ihnen bereits erteilten Zustimmungen für Drittdienste und können diese dort auch direkt widerrufen.
Wichtiger Hinweis: Informations- und Zahlungsdienste können nur auf Ihre Daten zugreifen, wenn Sie dies beauftragen.
Im Online-Banking sehen Sie unter Online-Banking > Service > Kontozugriffe alle von Ihnen bereits erteilten Zustimmungen für Drittdienste und deren Zugriffe und können diese dort auch direkt widerrufen.
Wichtiger Hinweis: Informations- und Zahlungsdienste können nur auf Ihre Daten zugreifen, wenn Sie dies beauftragen.
Sie behalten die volle Souveränität über Ihre Daten. Solange Sie keinen Zahlungsdiensteanbieter mit dem Abruf von Kontoinformationen oder mit der Ausführung einer Überweisung beauftragen, bleiben Ihre Daten ausschließlich bei Ihrer BW-Bank.
Der Zugriff auf die Daten ist nur durch Ihre Beauftragung und Übermittlung einer starken Authentifizierung –Kundenkennung, PIN und TAN – möglich. Das gilt unabhängig davon, ob Sie für das Online-Banking einen Internet-Browser, eine Finanzverwaltungssoftware, eine App nutzen oder ob der Zugang zum Konto über einen Zahlungsdiensteanbieter erfolgt.
Die neuen Zahlungsdiensteanbieter sind verpflichtet, die abgerufenen Kundendaten nur für den vorgegebenen Zweck zu verwenden. Dennoch sollten Sie sich immer Gedanken machen, ob Sie dem jeweiligen Dienstleister vertrauen.
Ein Zugriff ist zunächst nur nach Ihrer expliziten Zustimmung möglich. Dienste, denen Sie keine Erlaubnis und auch nicht Ihre Zugangsdaten gegeben haben, können also nicht auf Ihre Konten zugreifen.
Nein, die Sicherheitsverfahren beim Online-Banking, die die BW-Bank heute anbietet – also chipTAN und pushTAN – erfüllen heute bereits die neuen Sicherheitsanforderungen.
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